Ein interessanter Beitrag über das mitbringen von eigenen Butterblechdosen.
Es gibt gar keine Rechtsvorschrift. Es ist alles der Ermessensspielraum:
Es gibt keine Rechtsvorschrift, die eine bestimmte Praxis vorschreibt. Es gibt nur (…) die EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung, und darin heißt es, dass der Händler Sorge tragen muss, dass keine Kontaminationen vorkommen (…), also Verunreinigungen mit Keimen auf die Lebensmittel. Aber wie die Vorschrift konkret in die Praxis umgesetzt wird, das liegt allein beim Händler.“ Manfred Hoke, Industrie- und Handelskammer München
Rechtlich gibt es also nichts einzuwenden gegen den Einkauf mit der eigenen Wurst- oder Käsedose. Die europäische Lebensmittelhygienegesetzgebung räumt den Händlern einen Ermessensspielraum ein, ob sie eine mitgebrachte Dose akzeptieren. Oftmals scheuen Händler aber die Ausgabe in private Verpackungsbehälter aus Furcht, Keime könnten im Bereich der Theke übertragen werden.
Was ist also das Problem ?
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